Verteidigung | Angriff | Kontrolle
Strafverteidigung jeglicher Art –
Ihr Strafverteidiger in Berlin
Wir verfolgen für unsere Mandanten einen ganzheitlichen Ansatz.
Ihr Anliegen wird von uns nicht nur strafrechtlich betrachtet.
Wir erarbeiten mit Ihnen eine für Sie passende individuelle und pragmatische Lösung.
Wichtig sind hierbei auch Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen.
Seit 1995
Die Kanzlei
Die Kanzlei wurde im Jahre 1995 gegründet und ist seitdem auf dem Bereich des Strafrechts tätig, speziell in Wirtschaftsstrafverfahren und Steuerstrafverfahren (Steuerhinterziehung). Rechtsanwalt Stahl war in zahlreichen bedeutenden Strafverfahren tätig, beispielsweise im Komplex der Bankgesellschaft Berlin und im Tempodrom-Verfahren. Beide Verfahren sind über die Grenzen Berlins bekannt.
Ein Großteil unserer Mandanten hat einen Bezug zur Bauwirtschaft, sei es im Handwerk oder bauausführende Unternehmen. Die insoweit auftretenden Fragen des Mindestlohns, der Schwarzarbeit, der Umgang mit dem Zoll, die Steuerhinterziehung oder bei Baugefährdung gehören u.a. zu unseren regelmäßigen Betätigungsfeldern.
Gerne beraten und verteidigen wir Sie oder Ihr Unternehmen in allen wichtigen Themen des Strafrechts, ob im Ermittlungsverfahren oder im Hauptverfahren oder im Rechtsmittelverfahren vor Gericht.
Wir helfen Ihnen bei Verfahren mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Finanzamt, der Steuerfahndung oder dem Zoll und Gerichten.
Auch für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Apotheker, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer werden wir in standesrechtlichen Verfahren tätig.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir helfen Ihnen weiter. Die erste Kontaktaufnahme, in welcher wir Ihnen kurz einen ersten Überblick zu Ihrer Anfrage geben können, ist natürlich kostenfrei !
Kompetenzen
Hier finden Sie die Rechtsbereiche in denen wir für Sie schwerpunktmäßig tätig sind. Per Klick auf eines der Themen können Sie erste Informationen bereits hier erhalten.
Sollten Sie eine Frage zu hier nicht aufgeführten Rechtsbereichen / Themen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Oftmals sind die umgangsprachlich und rechtstechnisch verwendeten Begriffe unterschiedlich.
+49 30 39 78 92 33
eMail an mich
Allgemeines Strafrecht
Allgemeines Strafrecht:
Wir verteidigen Sie bei Vorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht. Dies sind meist Vorwürfe nach dem Strafgesetzbuch (StGB), wozu beispielsweise Untreue, Unterschlagung, Betrug, Subventionsbetrug, Diebstahl, Körperverletzung und Raub gehören.
Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht umfasst als wesentliche Punkte Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerentsendung, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitszeitrecht, Beitragsvorenthaltung, illegale Beschäftigung, Lohnsteuerhinterziehung, Mindestlohn, Schwarzarbeit und Arbeitsschutzrecht, insbesondere die Baugefährdung sowie Vorwürfe anlässlich von Unfällen auf Baustellen.
Banken- / Kapitalmarktstrafrecht
Banken- / Kapitalmarktstrafrecht:
Bankgeschäfte bergen eine Vielzahl von strafrechtlichen Risiken. Ob nun wegen einer im Nachhinein monierten Kreditvergabe (Untreue), dem Vorwurf der Geldwäsche, Verstöße gegen das KWG oder wegen des Vorwurfs des Insiderhandels.
Berufs- und Disziplinarrecht
Mehr Informationen beim Mandantengespräch
Betäubungsmittelstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht:
Der illegale Drogenbesitz wird in Deutschland weiterhin hartnäckig verfolgt und erheblich bestraft. Sollte Sie solch ein Vorwurf treffen können wir Ihnen effektiv helfen.
Compliance-Beratung
Mehr Informationen im Mandantengespräch
Insolvenzstrafrecht
Insolvenzstrafrecht:
In der wirtschaftlichen Krise werden oftmals im Nachhinein wirtschaftliche Entscheidungen anders gewertet. Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit steht schnell im Raum. Häufig werden in einem wirtschaftlichen Engpass Sozialabgaben nicht oder verspätet abgeführt.
Wir verfügen über eine über Jahrzehnte gewachsene Expertise in solchen Verfahren und können ein fundiertes Verständnis für wirtschaftliche Vorgänge einbringen.
Korruptionsstrafrecht
Korruptionsstrafrecht:
Im Zusammenhang mit Zuwendungen beim Sponsoring, Weihnachtspräsenten oder direkten Bestechungszahlungen drohen massive Strafen mit weitreichenden Folgen für den Einzelnen und auch für das Unternehmen.
Wir stehen Ihnen insoweit bereits im Vorfeld beratend zur Seite, um geplante Handlungen strafrechtlich zu werten und dadurch Risiken auszuschließen; aber auch im Falle eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens.
Medizin- und Arztstrafrecht
Der Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers wiegt schwer. Das Vorgehen in solchen Fällen bedarf auch der Berücksichtigung von Haftungsverfahren (Schmerzensgeld pp.) und berufsrechtlicher Aspekte.Ein weiterer Bereich im Arztstrafrecht betrifft Betrugsvorwürfe und Abrechnungsfragen bzw. der Vorwurf fehlerhafter Aufklärungen. Auch hier können wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung behilflich sein.
Neben dem Arztstrafrecht gilt es auch im Medizinstrafrecht die Interessen von Apothekern wegen diverser Vorwürfe zu wahren, z. B. wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.
Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren
Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren:
Aufgrund einer hohen Regelungsdichte ist die Anzahl möglicher Ordnungswidrigkeiten nahezu unendlich. Rote Ampel, zu schnell gefahren oder gewerblich veranlasste Verstöße ? Wir helfen Ihnen gerne. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt regelmäßig die Anwaltskosten.
Sexualstrafrecht
Sexualstrafrecht:
Auch hier tritt es oftmals auf, dass der Mandant zu Unrecht beschuldigt wird. Sei es wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung, des Missbrauchs, des sexuellen Übergriffs oder Belästigung, des Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornografie, der Vornahme von exhibitionistischen Handlungen oder von Sexting oder Grooming.Sollten Sie sich einem solchen Vorwurf gegenüber sehen, eine Ladung zur Vernehmung, einen polizeilichen Anhörungsbogen erhalten haben oder eine Durchsuchung stattfinden, sollten Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe nehmen. Wir helfen Ihnen diskret und kümmern uns um den Schutz Ihrer Rechte und Privatsphäre!
Sprengstoffrecht
Sprengstoffrecht:
Im Sprengstoffrecht ist der Umgang mit Feuerwerk, sei es Großfeuerwerk oder Silvesterfeuerwerk geregelt. Fachanwalt für Strafrecht Adrian Stahl besitzt seit weit über 20 Jahren eine ausgewiesene Expertise zu diesem Spezialgebiet und tritt regelmäßig als Rechtsvertreter für Unternehmen oder Einzelpersonen als Verteidiger in diesem Zusammenhang auf.
Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht:
Ein Schwerpunkt unseres Aufgabengebiets bildet die Beratung und Verteidigung zu steuerstrafrechtlichen Sachverhalten, wie der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Gerne können wir Sie auch zur Fragen einer Berichtigungserklärung, Nacherklärung oder strafbefreienden Selbstanzeige beraten und vertreten.
Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstrafrecht:
Steht ein Vorwurf der Trunkenheitsfahrt, also Alkohol am Steuer, im Raume oder eine Nötigung im Straßenverkehr oder ein Unfall mit Verletzten ? Wir helfen Ihnen gerne; auch bei dem Vorwurf der Fahrerflucht / Verkehrsunfallflucht / unerlaubtem Entfernen vom Unfallort stehen die Entziehung der Fahrerlaubnis und der Verlust des Führerscheins auf dem Spiel.
Waffenrecht
Waffenrecht:
Verstöße gegen das Waffengesetz werden heutzutage intensiv verfolgt. Sei es der illegale Waffenbesitz oder ein Fehler beim Umgang, Führen oder Lagerung von Waffen / Munition. Wir können Ihnen bei Ihren Sorgen umfangreich helfen.
Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Adrian Stahl berät Unternehmen und Einzelpersonen in allen strafrechtlichen Belangen im Wirtschaftsverkehr.Hierzu zählen Vorwürfe aus dem Strafgesetzbuch wie Untreue, Betrug, Subventionsbetrug, das Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben, Bilanzfälschung, Insolvenzverschleppung und Bankrottdelikte. Darüber hinaus auch Regelungen aus dem Nebenstrafrecht wie beispielsweise Zollvergehen, Mindestlohnunterschreitung, Schwarzarbeit und Organgeldbußen nach § 30 und § 130 OWIG.
Wir versuchen, den Interessen des Unternehmens, gleichsam wie den Mitarbeitern, unterstützend zur Seite zu stehen, um die Interessen zu schützen. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Zeugenbeistand.
Zollstrafrecht
Durch eine Kontrolle an der Grenze, bei jeder Einfuhr von Waren aus dem Ausland oder bei Kontrollen auf Baustellen durch den Zoll und das Hauptzollamt sind Verdachtsvorwürfe schnell erhoben.Der Zoll und das Hauptzollamt haben erhebliche Ermittlungsbefugnisse anlässlich von Verstößen gegen Zollrecht. Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen in diesem Bereich hat Fachanwalt für Strafrecht Adrian Stahl tiefgreifende Kenntnisse der betreffenden Rechtsmaterie und kann Ihnen nachhaltig behilflich sein, die weitreichenden Folgen solcher Verfahren abzuwehren.
Zur Person
Nach dem Abitur und dem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin absolvierte Rechtsanwalt Adrian Stahl sein Referendariat beim Kammergericht Berlin mit dem Schwerpunkt Strafrecht und Revisionen.
Ausbildungsbegleitend war Rechtsanwalt Adrian Stahl in einem führenden mittelständischen Unternehmen beratend über mehrere Jahre tätig. Dadurch erlangte er tiefgreifende Kenntnisse zu Unternehmensvorgängen im Wirtschaftsleben.
Im Jahre 1998 erlangte er den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“, nachdem der Titel im Jahre 1997 eingeführt wurde.
Kosten
Wir versuchen, eine gute Lösung des Problems für die Mandantschaft zu erreichen. Hierzu gehört natürlich auch die wirtschaftliche Seite.
Der ein oder andere Mandant scheut sich einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da er die entstehenden Kosten befürchtet oder weil keine Kenntnis über die möglichen Kosten besteht.
Eines ist vorwegzunehmen: Wir sind ein Dienstleister und gute Arbeit kostet Zeit und Zeit kostet natürlich Geld.
Dabei sind wir um vollständige Transparenz bemüht und arbeiten selbstverständlich immer in Absprache mit dem Mandanten.
Bitte lesen Sie weiter
Gerade die Verteidigung in der gerichtlichen Hauptverhandlung setzt eine gute Vorbereitung voraus. Niemand möchte von einem Anwalt verteidigt werden, der den Akteninhalt nur ungenügend kennt.
Auf der anderen Seite muss die Tätigkeit des Anwalts bezahlbar sein und im Verhältnis zum Tatvorwurf stehen.
Die Regelung der gesetzlichen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ist leider wenig transparent, wir können daher hier nur einen kurzen Überblick geben.
Als Alternative zu den gesetzlichen Gebühren können Strafverteidiger und der Mandant auch eine Honorarvereinbarung (Vergütungsvereinbarung) abschließen. Hier könnte ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Beides hat für den Mandanten Vorteile. Auch die Honorarfrage wird mit Ihnen durch uns erklärt. Transparent und tragbar.
Wenn Sie wissen möchten, welche Kosten für Ihre Vertretung auf Sie zukommen würden, können Sie uns gerne anrufen oder einen Termin für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Kontakt
Adrian Stahl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kurfürstendamm 123
10711 Berlin
Öffnungszeiten
Montag 10 – 18 Uhr
Dienstag 9 – 16 Uhr
Mittwoch & Donnerstag 9 – 18 Uhr
Freitag 9 – 14 Uhr